Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer
der Worring Leder GmbH, Lahnstraße 30, 45478 Mülheim an der Ruhr, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Per Worring.
- 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen uns (Worring Leder GmbH [Verlinkung auf das Impressum einfügen], Lahnstraße 30, 45478 Mühlheim an der Ruhr) und unseren gewerblich tätigen Kunden geschlossenen Verträge. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Allgemeinen Vertragsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
- 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Waren in unserem Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
(2) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Waren ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben.
(3) Bei Bestellungen per E-Mail oder Telefon über ein von uns unverbindlich abgegebenes Angebot stellt Ihre Bestellung ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. Die Zusendung einer Bestellbestätigung ist grundsätzlich keine Annahmeerklärung, sondern dient ausschließlich Ihrer Information über den Eingang Ihrer Bestellung.
- 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise verstehen sich ab Lager Mülheim an der Ruhr für Rechnung und Gefahr des Käufers. Alle Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungsdatum.
(2) Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wenn dies vereinbart wurde, sind die Rechnungen wie folgt zahlbar: Innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Bei Überschreitung des Ziels tritt Verzug ohne Mahnung ein. Wechsel oder Schecks werden nicht akzeptiert.
(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
- 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Übersicht über die Versandkosten finden Sie hier [Verlinkung].
(2) Die Lieferzeit beträgt circa 5 Werktage, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferzeit beginnt mit Vertragsschluss.
(3) Soweit die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar ist, teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, nehmen wir das Vertragsangebot des Kunden nicht an, so dass ein Vertrag nicht zustande kommt. Ist die Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilen wir dies dem Kunden ebenfalls unverzüglich mit.
(4) Höhere Gewalt und sonstige Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen und die Lieferung unmöglich machen, entbinden uns von den Ausführungen dieses Vertrages. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei derartigen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder sich von seinen Lieferungsverpflichtungen frei zu zeichnen. Bestreitet der Kunde das Vorliegen dieser Voraussetzung, so ist er beweispflichtig. Wird die Lieferung aus Gründen wie oben angegeben unmöglich, so steht beiden Parteien 3 Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins ein Rücktrittsrecht zu. Ist der Kunde jedoch im Verzug der Annahme oder ist die Gefahr bereits auf ihn übergegangen, bleibt der Kunde zu Gegenleistungen verpflichtet. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden dann nicht zu.
(5) Die Gefahr geht mit Absenden der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn nur Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand der Ware auf Wunsch des Kunden oder infolge anderer Umstände, die wir nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
- 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gekauften und gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Kunden vor.
(2) Soweit die Ware vom Kunden vor Übergang des Eigentums verarbeitet oder umgebildet wird, gelten der wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- oder Enderzeugnissen. Diese gelten als Vorbehaltsware.
(3) Der Kunde tritt uns für den Fall einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.
(4) Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Wir sind jedoch berechtigt, den ihm auf Verlangen zu benennenden Abkäufern von dem Übergang Mitteilung zu machen und Anweisungen zu erteilen.
(4) Der Kunde hat uns etwaige Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.
(5) Das Eigentumsrecht hat auch Gültigkeit dem Spediteur gegenüber, dem die Waren auf Antrag des Kunden oder auf Veranlassung des Verkäufers übergehen werden.
(4) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechenden Umfang freizugeben.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. In Schadenfällen entstehende Versicherungsansprüche treten an Stelle des vorbehaltenen Eigentums.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
- 6 Urheberrechte
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Bilder, Muster etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
- 7 Sach- und Rechtsmängel
(1) Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Waren anzuzeigen, sofern es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt.
(2) Eine Mehr- oder Minderlieferung der bestellten Menge bis zu 10 % gilt als vereinbart.
(3) Wir garantieren nicht, dass die Ware für die vom Kunden gedachte Verwendung geeignet ist.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge innerhalb der Frist können wir nach unserer Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsanspruche des Kunden Ersatz liefern oder Nachbesserung vornehmen, wobei mehrere Nachbesserungen zulässig sind. Schlägt dies fehl, kann der Kunde eine Vergütung des Minderwertes verlangen, es sei denn, wir erklären uns zur Zurücknahme der Ware bereit.
(5) Beanstandungen, die bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb 10 Tagen – außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 20 Tagen – nach erfolgter Lieferung der Ware am Bestimmungsort dem Verkäufer zugehen, sind verspätet und nichtig.
(6) Reklamationen sind nur gültig, wenn sie schriftlich in der angegebenen Zeit erfolgen, und sich die Ware noch in ihrer ursprünglichen Beschaffenheit befindet. Eine Reklamation befreit den Käufer nicht von der Zahlung des Kaufpreises. Maßreklamationen werden nur dann anerkannt, wenn die Differenz nachweislich eine Toleranz von 3% nach unten oder oben übersteigt
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
- 9 Haftungsausschluss
(1) Wir haften dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Wir haften ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
- 10 Erfüllungsort
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Das Versandrisiko ab Erfüllungsort trägt der Kunde auch dann, wenn die Lieferung frachtfrei oder frei deutscher Station vereinbart worden ist. Für alle weiteren sich aus dem Vertrag ergebenen Verpflichtungen hinsichtlich des Erfüllungsortes, insbesondere für die Ablieferung und Übergabe der Ware durch uns sowie die Untersuchung der Ware durch den Kunden nach § 377 HGB ist der Erfüllungsort der europäische Ankunftshafen für außereuropäische Ware, die von diesem Ankunftshafen, und nicht über Mülheim an der Ruhr, an den Käufer zur Auslieferung gelangt. Bei Bezug der Ware vom Verkäufer bei europäisch-kontinentalen Vorlieferanten ist Erfüllungsort für Lieferung und Abnahme der vereinbarte Bestimmungsort.
- 11 Lizenzen und Genehmigungen
Der Vertrag wird abgeschlossen vorbehaltlich endgültiger und rechtzeitiger Erteilung der erforderlichen Aus- und Einfuhrlizenz und/oder sonstiger amtlicher Genehmigungen, die für die Abwicklung dieses Geschäftes notwendig sind.
- 12 Handelsbräuche
Lediglich ergänzend und nur insoweit, als die vorstehenden Vertragsabreden nicht entgegenstehen, vereinbarten Verkäufer und Käufer die Bestimmungen des jeweils bei Vertragsabschluss gültigen internationalen CIF-Kontraktes für Häute und Felle und ergänzend hierzu das international Finished Leather Contract.
- 13 Schlussbestimmung
(1) Einbeziehung und Auslegung dieser AGB regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
(3) Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt. Die Parteien werden die unwirksam bzw. nichtige Bestimmung oder ausfüllungsbedürftige Lücke durch eine Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung und dem Zweck des Vertrages entspricht.